Neuerung im Schuljahr 2011/12 

gilt für das kommende Schuljahr 2012/13 Quelle: Weinheimer Nachrichten 14.01.2012

 

 

 

 

Schulanmeldung

Im Frühjahr bekommen wir die Daten der Kinder, die im nächsten Schuljahr schulpflichtig werden, vom Ordnungsamt übermittelt. Wir bekommen aber auch Daten von Kindern, die noch nicht schulpflichtig sind, aber von ihren Eltern trotzdem an der Schule angemeldet werden können, wenn diese ihre Kinder für schulfähig halten (Hinweise des Kultusministeriums).

Stichtagsregelung: Kinder, die bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollenden, sind schulpflichtig.

Stichtagsflexibilisierung: Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. Juni des folgenden Jahres das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden. Der Schulleiter entscheidet über die Aufnahme.

Beim Anmeldungstermin, zu dem die Kinder mit ihren Eltern schriftlich eingeladen werden, können Anträge auf vorzeitige Aufnahme, aber auch auf Zurückstellung vom Schulbesuch gestellt werden, wenn besondere Gründe vorhanden sind.

Goetheschule – Grundschule – Hemsbach